Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der dg-Immobilien-Concept, Strohweilerstr. 3 in 72793 Pfullingen

Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot.

1. Die Mitteilungen und Informationen der dg-Immobilien-Concept sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe der Mitteilungen und Informationen an Dritte ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der dg-Immobilien-Concept gestattet. Gibt der Auftraggeber diese ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision an dg-Immobilien-Concept zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt. Dem Auftraggeber ist gestattet, einen geringeren Schaden der dg-Immobilien-Concept nachzuweisen.

2. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die dg-Immobilien-Concept einzuleiten.

3. Das Immobilienangebot der dg-Immobilien-Concept und das von ihm erstellte Exposê ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. dg-Immobilien-Concept überprüft die von Anbieter erhaltenen Informationen nicht auf deren Richtigkeit, es sei denn, die dg-Immobilien-Concept wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die dg-Immobilien-Concept daher nicht übernehmen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen die dg-Immobilien-Concept den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.

4. Die dg-Immobilien-Concept haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für unrichtige Angaben. Die Verjährung richtet sich dabei nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Die entgeltliche Tätigkeit ist auch für den anderen Teil ausdrücklich gestattet.

6. Die dg-Immobilien-Concept ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.

7. Kommt infolge der Tätigkeit der dg-Immobilien-Concept ein Vertrag oder eine vertragsähnliche Bindung zustande (z. B. Vorvertrag, Vertragsangebot oder Vorkaufsrecht das später angenommen wird), so ist eine Provision in Höhe von 4,76 % inkl. der gesetzlichen MwSt. vom Käufer an die dg-Immobilien-Concept  zur Zahlung fällig.
Die Provisionsforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

8. Die dg-Immobilien-Concept hat einen Anspruch auf Anwesenheit beim notariellen Vertragsabschluss. Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebots.

9. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehalts oder sonstigen Gründen gegenstandslos wird.

10. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch auch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.

11. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.

12. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins verlangt werden kann. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8 % über dem Basiszinssatz. Der Auftraggeber kann einen geringeren Schaden der dg-Immobilien-Concept nachweisen.

13. Sollte keine individuelle Vereinbarung, welche der Schriftform bedarf, vorliegen, so schuldet die dg-Immobilien-Concept Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit. Nachweistätigkeit beschränkt sich gegenüber einem Kaufinteressenten auf die Benennung und Beschreibung eines konkreten Objekts.

14. Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, der dg-Immobilien-Concept mitzuteilen und nachzuweisen. Die Mitteilung sowie der Nachweis haben in Schriftform zu erfolgen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen.
Der dg-Immobilien-Concept ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.

15. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der dg-Immobilien-Concept.

16. Die Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

17. Soweit gesetzlich eine Vereinbarung des Gerichtsstands zulässig ist, gilt Reutlingen als Gerichtsstand vereinbart.

 

dg-Immobilien-Concept 
Dominik Gaus (Immobilienmakler IHK)
Daimlerstraße 11
72793 Pfullingen
Tel. 07121-8201841